Leeres Tabellenblatt mit Kugelschreiber, Bonrolle und Münzen auf einem Restauranttisch

Gastronomie in Zahlen 2026: die wichtigsten Kennzahlen mit Quellen

Zuletzt aktualisiert:

GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.

Der Umsatz der Gastronomie in Deutschland lag im ersten Halbjahr 2026 preisbereinigt 5,7 % unter dem Vorjahreszeitraum, nominal 2,2 % darüber (Statistisches Bundesamt, August 2026). Im Jahr 2025 entfielen auf das Gastgewerbe 108 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen, der zweithöchste Wert aller Wirtschaftsabschnitte. Seit dem 1. Januar 2026 gelten der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde (ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro) und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie. Die Umsatzsteuerstatistik zählte zuletzt 202.110 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe (Berichtsjahr 2023).

Diese Seite bündelt die Kennzahlen, die für die Führung eines Gastronomiebetriebs in Deutschland von Bedeutung sind: Umsatz und Preise, Betriebe und Insolvenzen, Beschäftigung und Löhne, Steuern, amtliche Kontrollen sowie das Verhalten der Gäste. Jede Zahl ist mit Bezugszeitraum und Primärquelle angegeben. Aufgenommen wurden ausschließlich Werte aus amtlicher Statistik, von Bundesministerien und Landesbehörden sowie aus der Verbandsstatistik des DEHOGA Bundesverbands, die ihrerseits auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit beruht.

Zwei Begriffe sind für das Lesen wichtig: „Gastgewerbe“ umfasst nach der Wirtschaftszweigsystematik Beherbergung und Gastronomie zusammen; „Gastronomie“ bzw. „Gaststättengewerbe“ bezeichnet nur den Teil ohne Beherbergung. „Real“ bedeutet preisbereinigt, „nominal“ in laufenden Preisen.

GastroDok-Redaktion · Veröffentlicht am · Redaktionell geprüft von Tobias Quass

Das Wichtigste in Kürze

Der Umsatz der Gastronomie in Deutschland lag im ersten Halbjahr 2026 preisbereinigt 5,7 % unter dem Vorjahreszeitraum, nominal 2,2 % darüber (Statistisches Bundesamt, August 2026). Im Jahr 2025 entfielen auf das Gastgewerbe 108 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen, der zweithöchste Wert aller Wirtschaftsabschnitte. Seit dem 1. Januar 2026 gelten der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde (ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro) und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie. Die Umsatzsteuerstatistik zählte zuletzt 202.110 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe (Berichtsjahr 2023).

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Umsatz und Konjunktur

Die Gastronomie in Deutschland verliert seit 2020 preisbereinigt Umsatz, während die nominalen Umsätze durch höhere Preise steigen. Im ersten Halbjahr 2026 lag der Gastronomie-Umsatz real 5,7 % unter dem ersten Halbjahr 2025, nominal 2,2 % darüber. Für das Gesamtjahr 2025 weist der DEHOGA auf Basis der amtlichen Statistik für das Gastgewerbe ein reales Minus von 14,8 % gegenüber 2019 aus.

KennzahlWertZeitraumQuelle
Umsatz Gastronomie, real (preisbereinigt)−5,7 % gegenüber Vorjahreszeitraum1. Halbjahr 2026Destatis, PM Nr. 299 vom 20.08.2026
Umsatz Gastronomie, nominal+2,2 % gegenüber Vorjahreszeitraum1. Halbjahr 2026Destatis, PM Nr. 299 vom 20.08.2026
Umsatz Gastgewerbe gesamt, real / nominal−5,2 % / +2,1 % gegenüber Vorjahreszeitraum1. Halbjahr 2026Destatis, PM Nr. 299 vom 20.08.2026
Umsatz Gastronomie, real / nominal−5,1 % / +2,6 % gegenüber Juni 2025Juni 2026Destatis, PM Nr. 299 vom 20.08.2026
Umsatz Gastgewerbe, real / nominal gegenüber 2019−14,8 % / +11,6 %Jahr 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Umsatz Gastgewerbe, real / nominal gegenüber 2024−2,1 % / +1,4 %Jahr 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Umsatz Gaststättengewerbe (Gastronomie), real / nominal gegenüber 2019−18,4 % / +9,8 %Jahr 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Umsatz speisengeprägte Gastronomie, real gegenüber 2019−16,6 %Jahr 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Umsatz getränkegeprägte Gastronomie, real gegenüber 2019−35,9 %Jahr 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Verbraucherpreise für Gaststättendienstleistungen gegenüber Januar 2022+28,2 %Januar 2026DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Arbeitskosten im Gastgewerbe gegenüber 4. Quartal 2019+39,6 %4. Quartal 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)

Was das für den Betrieb bedeutet: Ein nominales Umsatzplus bei realem Minus heißt, dass weniger Gedecke zu höheren Preisen verkauft werden. Steigen Wareneinsatz und Personalkosten schneller als die Kartenpreise, sinkt der Deckungsbeitrag trotz wachsender Umsatzzahl. Entscheidend ist deshalb nicht die Umsatzsumme, sondern die monatliche Kontrolle der Wareneinsatzquote; die Rechenschritte stehen im Ratgeber Wareneinsatz berechnen.

Betriebe und Insolvenzen

Die Umsatzsteuerstatistik zählte für das Berichtsjahr 2023 202.110 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe, davon 150.218 im Gaststättengewerbe; gegenüber 2019 sind das 9,1 % weniger. Im Jahr 2025 wurden im Gastgewerbe 108 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen registriert, mehr als in jedem anderen Wirtschaftsabschnitt außer Verkehr und Lagerei.

KennzahlWertZeitraumQuelle
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe202.110 (2019: 222.442; −9,1 %)Berichtsjahr 2023DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
davon Gaststättengewerbe (Gastronomie)150.218Berichtsjahr 2023DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
davon Restaurants (mit und ohne Bedienung)65.919Berichtsjahr 2023DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
davon Imbissstuben35.728Berichtsjahr 2023DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
davon Kneipen und Schankwirtschaften21.815Berichtsjahr 2023DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
davon Cafés11.153Berichtsjahr 2023DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
davon Caterer und sonstige Verpflegungsdienstleistungen12.145Berichtsjahr 2023DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
davon Beherbergungsgewerbe39.747Berichtsjahr 2023DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Betriebsneugründungen im Gastgewerbe33.553 (+4,9 % gegenüber Vorjahreszeitraum)Januar–November 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Vollständige Betriebsaufgaben im Gastgewerbe33.916 (+2,6 % gegenüber Vorjahreszeitraum)Januar–November 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Beantragte Insolvenzverfahren im Gastgewerbe2.314 (+25,8 % gegenüber Vorjahreszeitraum; Gesamtwirtschaft: +11,0 %)Januar–November 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe108 je 10.000 Unternehmen (Verkehr und Lagerei: 133; Baugewerbe: 104; alle Wirtschaftsbereiche: 69)Jahr 2025Destatis, PM Nr. 085 vom 13.03.2026
Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, alle Branchen24.064 (+10,3 % gegenüber 2024)Jahr 2025Destatis, PM Nr. 085 vom 13.03.2026

Die Umsatzsteuerstatistik erfasst Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen von mehr als 22.000 Euro im Jahr; Kleinstbetriebe unterhalb dieser Grenze sind nicht enthalten. Das Berichtsjahr 2023 ist der jüngste verfügbare Stand.

Was das für den Betrieb bedeutet: Neugründungen und Aufgaben halten sich in etwa die Waage, die Zahl der Unternehmen liegt aber weiter deutlich unter dem Niveau von 2019, und die Insolvenzzahlen steigen schneller als in der Gesamtwirtschaft. Für neue Betriebe heißt das: Die Finanzierung muss den realen Umsatzrückgang der Branche und die gestiegenen Arbeitskosten einpreisen. Welche Zuschüsse und Kredite in Frage kommen, steht im Ratgeber Gastronomie-Förderung.

Beschäftigung und Löhne

Im Gastgewerbe waren im November 2025 1.097.200 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 0,2 % mehr als im November 2019. Hinzu kommen 1.131.488 geringfügig Beschäftigte (Stichtag 30. Juni 2025). Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro; die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.

KennzahlWertZeitraumQuelle
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe1.097.200 (+0,2 % gegenüber November 2019)November 2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe1.119.348, davon Gaststättengewerbe 634.651Stichtag 30.06.2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe1.131.488, davon Gaststättengewerbe 839.535Stichtag 30.06.2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Anteil Frauen / Anteil ausländische Staatsangehörigkeit (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe)50,5 % / 44,5 %Stichtag 30.06.2025DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete offene Stellen im Gastgewerbe17.667 (−18,3 % gegenüber Vorjahr)Januar 2026DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in gastgewerblichen Berufen32.568 (−0,6 % gegenüber 2024; alle Ausbildungsberufe: −2,1 %)2025 (Stichtag 30.09.2025)DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026)
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 € je Stundeab 01.01.2026BMAS, PM vom 29.10.2025
Gesetzlicher Mindestlohn14,60 € je Stundeab 01.01.2027BMAS, PM vom 29.10.2025
Minijob-Verdienstgrenze603 € im Monat (7.236 € im Jahr)2026Minijob-Zentrale, 05.02.2026

Was das für den Betrieb bedeutet: Bei 13,90 Euro Mindestlohn entspricht die Minijob-Grenze von 603 Euro nach Angabe der Minijob-Zentrale etwa 43 Arbeitsstunden im Monat. Da die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, müssen Stundenkontingente geringfügig Beschäftigter zum 1. Januar 2027 erneut angepasst werden. Vertragsmuster und Aufzeichnungspflichten stehen im Ratgeber Arbeitsvertrag Minijob Gastronomie; ob die Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz tragbar sind, zeigt der Personalkostenquote-Rechner.

Steuern und Abgaben

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, und zwar ohne zeitliche Befristung. Die Abgabe von Getränken ist ausgenommen und bleibt beim Regelsteuersatz von 19 %. Trinkgelder, die Gäste dem Personal freiwillig zahlen, sind nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei.

KennzahlWertZeitraumQuelle
Umsatzsteuer auf Speisen (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen)7 % (ermäßigter Steuersatz), unbefristetseit 01.01.2026BMF-Schreiben vom 22.12.2025
Umsatzsteuer auf Getränke19 % (Regelsteuersatz; von der Ermäßigung ausgenommen)seit 01.01.2026 unverändert§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG
Pauschaler Getränkeanteil bei Kombiangeboten aus Speisen und Getränken (z. B. Buffet, All-inclusive)30 % des Pauschalpreises werden als Getränkeanteil nicht beanstandetab 01.01.2026BMF-Schreiben vom 22.12.2025
Übergangsregelung SilvesternachtUmsätze in der Nacht vom 31.12.2025 zum 01.01.2026 durften noch mit 19 % abgerechnet werden (Nichtbeanstandung)Jahreswechsel 2025/2026BMF-Schreiben vom 22.12.2025
Gesetzgebungsverfahren Steueränderungsgesetz 2025Beschluss Bundestag 04.12.2025, Zustimmung Bundesrat 19.12.20252025Bundesregierung, 01.01.2026
Trinkgelder an Arbeitnehmersteuerfrei, wenn sie freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum geschuldeten Betrag gezahlt werden; das Gesetz nennt keine Betragsgrenzegeltende Fassung§ 3 Nr. 51 EStG

Was das für den Betrieb bedeutet: Kassensysteme müssen Speisen und Getränke mit unterschiedlichen Steuersätzen erfassen; bei Kombiangeboten ist das Gesamtentgelt aufzuteilen, wofür das BMF-Schreiben einen pauschalen Getränkeanteil von 30 % zulässt. Für die Buchführung folgen daraus getrennte Erlöskonten, korrekte Belege und eine dokumentierte Kassenprogrammierung. Die Anforderungen an Kasse und Belege stehen im Ratgeber Kassenführung nach GoBD.

Kontrollen und Hygiene (Beispiel Berlin)

Die Lebensmittelüberwachung ist Ländersache; als Beispiel eines Bundeslands stehen hier die Zahlen aus dem Berliner Jahresbericht 2024 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben. Danach erfolgten bei 62.105 registrierten Lebensmittelbetrieben 27.029 amtliche Kontrollen; rund 58 % der registrierten Betriebe sind Gastronomiebetriebe. Die Werte gelten nur für Berlin, andere Länder berichten eigenständig.

KennzahlWertZeitraumQuelle
Registrierte Lebensmittelbetriebe in Berlin62.1052024SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024
Anteil der Gastronomiebetriebe an den registrierten Betriebenrund 58 % (Einzelhandel: rund 31 %)2024SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024
Amtliche Kontrollen bei registrierten Betrieben27.0292024SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024
Amtlich kontrollierte Betriebe15.664, davon 4.530 mit festgestellten Verstößen2024SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024
Festgestellte Verstöße bei amtlichen Kontrollen13.3092024SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024
Kontrollfrequenz der Routinekontrollenrisikoorientiert, zwischen mindestens wöchentlich und dreijährlich je nach Risikoeinstufung des BetriebsStand Jahresbericht 2024SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024

Die Art der Verstöße (Hygiene, Eigenkontrollen, Kennzeichnung) wird in den EU-Jahresberichten nicht erfasst. Weil die Kontrollen risikoorientiert geplant werden, lässt die Statistik nach Angabe der Senatsverwaltung keinen Rückschluss auf die Gesamtsituation am Markt zu.

Was das für den Betrieb bedeutet: Rechnerisch entfallen in Berlin 27.029 Kontrollen auf 62.105 registrierte Betriebe, also weniger als eine Kontrolle je Betrieb und Jahr (eigene Berechnung aus den genannten Werten). Betriebe mit hoher Risikoeinstufung und Betriebe mit Beanstandungen werden häufiger kontrolliert. Ein vollständig dokumentiertes Eigenkontrollsystem ist deshalb die Grundlage jeder Kontrolle; wie es aufgebaut wird, steht im Ratgeber HACCP-Konzept erstellen.

Gäste und Ernährungstrends

Der Ernährungsreport 2025 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (forsa-Befragung von rund 1.000 Personen ab 14 Jahren, 22. Mai bis 11. Juni 2025) zeigt: 71 % der Befragten gehen mindestens einmal im Monat in ein Wirtshaus, eine Gaststätte oder ein Restaurant, 14 % mindestens einmal in der Woche. Beim Essen außer Haus ist für 99 % der Geschmack ausschlaggebend, für 69 % der Preis.

KennzahlWertZeitraumQuelle
Besuch von Wirtshaus, Gaststätte oder Restaurant mindestens einmal im Monat71 % der BefragtenBefragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Besuch von Wirtshaus, Gaststätte oder Restaurant mindestens einmal in der Woche14 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Lieferung fertiger Gerichte nach Hause mindestens einmal im Monat / einmal in der Woche38 % / 7 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Essen in der Kantine mindestens einmal im Monat / einmal in der Woche21 % / 15 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: Geschmack99 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: Preis69 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: Herkunft, Regionalität und Saisonalität60 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: flexible Portionsgrößen mit Preisanpassung58 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln40 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Ausschlaggebend bei Fleischgerichten außer Haus: Haltung des Tieres (Befragte, die nicht vegetarisch oder vegan leben)53 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Nutri-Score beim Einkauf schon einmal wahrgenommen90 % (2021: 44 %)Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Achten beim Lebensmitteleinkauf auf Preiswertigkeit59 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Achten beim Lebensmitteleinkauf auf regionale Herkunft77 %Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025
Täglicher Verzehr von Fleisch oder Wurst24 % (2015: 34 %)Befragung Mai/Juni 2025BMLEH, Ernährungsreport 2025

Was das für den Betrieb bedeutet: Geschmack ist gesetzt, der Preis ist für mehr als zwei Drittel der Gäste entscheidend, und 58 % wünschen sich flexible Portionsgrößen mit Preisanpassung. Eine Speisekarte mit zwei Portionsgrößen oder einem kleineren Mittagsangebot trifft diese Nachfrage, muss aber pro Variante kalkuliert werden. Wie Portionsgrößen, Wareneinsatz und Preis zusammenpassen, steht im Ratgeber Speisekarten-Kalkulation.

Methodik und Aktualisierung

Stand der Daten: 7. September 2026. Aufgenommen werden ausschließlich Kennzahlen aus amtlicher Statistik (Statistisches Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung), von Bundesministerien (BMAS, BMF, BMLEH) und Landesbehörden sowie aus der Verbandsstatistik des DEHOGA Bundesverbands, sofern diese ihre Werte auf amtliche Daten stützt. Jede Zahl wird mit Bezugszeitraum, Abgrenzung (Gastgewerbe oder Gastronomie, real oder nominal) und Quelle genannt; Schätzungen, Umfragen kommerzieller Anbieter und eigene Hochrechnungen werden nicht aufgenommen. Eigene Berechnungen aus Quellwerten sind als solche gekennzeichnet. Die Seite wird jährlich sowie bei Vorliegen neuer Jahreszahlen des Statistischen Bundesamtes aktualisiert; das Datum der letzten Prüfung steht oben auf der Seite.

Zitiervorschlag: GastroDok-Redaktion (2026): Gastronomie in Zahlen 2026, https://gastrodok.de/gastronomie-in-zahlen, abgerufen am [Datum].

Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten Quellen zum 7. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die zitierten Veröffentlichungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Er gilt branchenübergreifend, also auch für Küche, Service und Aushilfen in der Gastronomie. Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Anhebung am 29. Oktober 2025 mitgeteilt.
Wie viele Gastronomiebetriebe gibt es in Deutschland?
Die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für das Berichtsjahr 2023 202.110 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe aus, davon 150.218 im Gaststättengewerbe, darunter 65.919 Restaurants, 35.728 Imbissstuben, 21.815 Kneipen und 11.153 Cafés. Erfasst sind Unternehmen mit mehr als 22.000 Euro Jahresumsatz. Gegenüber 2019 ist die Zahl im Gastgewerbe um 9,1 % gesunken (Quelle: DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025).
Wie hat sich der Gastronomie-Umsatz 2026 entwickelt?
Nach dem Statistischen Bundesamt lag der Umsatz der Gastronomie im ersten Halbjahr 2026 preisbereinigt 5,7 % unter dem ersten Halbjahr 2025; nominal, also in laufenden Preisen, ergab sich ein Plus von 2,2 %. Im Juni 2026 betrug das reale Minus 5,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Das Gastgewerbe insgesamt verlor im ersten Halbjahr real 5,2 % (Pressemitteilung Nr. 299 vom 20. August 2026).
Gilt für Speisen in der Gastronomie 7 % Umsatzsteuer?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), unbefristet. Die Abgabe von Getränken ist ausgenommen und wird weiter mit 19 % besteuert. Bei Kombiangeboten wie Buffets darf laut BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 ein Getränkeanteil von 30 % des Pauschalpreises angesetzt werden.
Wie oft wird ein Gastronomiebetrieb kontrolliert?
Eine feste Frequenz gibt es nicht; die Behörden stufen jeden Betrieb in eine Risikokategorie ein, aus der sich Routinekontrollen zwischen mindestens wöchentlich und dreijährlich ergeben. In Berlin erfolgten 2024 bei 62.105 registrierten Lebensmittelbetrieben 27.029 amtliche Kontrollen, rechnerisch weniger als eine je Betrieb und Jahr (Jahresbericht 2024 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin).

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