
Gastronomie in Zahlen 2026: die wichtigsten Kennzahlen mit Quellen
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GastroDok-Redaktion — geprüft anhand der im Artikel zitierten Gesetze und Primärquellen.
Der Umsatz der Gastronomie in Deutschland lag im ersten Halbjahr 2026 preisbereinigt 5,7 % unter dem Vorjahreszeitraum, nominal 2,2 % darüber (Statistisches Bundesamt, August 2026). Im Jahr 2025 entfielen auf das Gastgewerbe 108 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen, der zweithöchste Wert aller Wirtschaftsabschnitte. Seit dem 1. Januar 2026 gelten der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde (ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro) und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie. Die Umsatzsteuerstatistik zählte zuletzt 202.110 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe (Berichtsjahr 2023).
Diese Seite bündelt die Kennzahlen, die für die Führung eines Gastronomiebetriebs in Deutschland von Bedeutung sind: Umsatz und Preise, Betriebe und Insolvenzen, Beschäftigung und Löhne, Steuern, amtliche Kontrollen sowie das Verhalten der Gäste. Jede Zahl ist mit Bezugszeitraum und Primärquelle angegeben. Aufgenommen wurden ausschließlich Werte aus amtlicher Statistik, von Bundesministerien und Landesbehörden sowie aus der Verbandsstatistik des DEHOGA Bundesverbands, die ihrerseits auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit beruht.
Zwei Begriffe sind für das Lesen wichtig: „Gastgewerbe“ umfasst nach der Wirtschaftszweigsystematik Beherbergung und Gastronomie zusammen; „Gastronomie“ bzw. „Gaststättengewerbe“ bezeichnet nur den Teil ohne Beherbergung. „Real“ bedeutet preisbereinigt, „nominal“ in laufenden Preisen.
GastroDok-Redaktion · Veröffentlicht am · Redaktionell geprüft von Tobias Quass
Das Wichtigste in Kürze
Der Umsatz der Gastronomie in Deutschland lag im ersten Halbjahr 2026 preisbereinigt 5,7 % unter dem Vorjahreszeitraum, nominal 2,2 % darüber (Statistisches Bundesamt, August 2026). Im Jahr 2025 entfielen auf das Gastgewerbe 108 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen, der zweithöchste Wert aller Wirtschaftsabschnitte. Seit dem 1. Januar 2026 gelten der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde (ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro) und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie. Die Umsatzsteuerstatistik zählte zuletzt 202.110 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe (Berichtsjahr 2023).
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Die Gastronomie in Deutschland verliert seit 2020 preisbereinigt Umsatz, während die nominalen Umsätze durch höhere Preise steigen. Im ersten Halbjahr 2026 lag der Gastronomie-Umsatz real 5,7 % unter dem ersten Halbjahr 2025, nominal 2,2 % darüber. Für das Gesamtjahr 2025 weist der DEHOGA auf Basis der amtlichen Statistik für das Gastgewerbe ein reales Minus von 14,8 % gegenüber 2019 aus.
| Kennzahl | Wert | Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
| Umsatz Gastronomie, real (preisbereinigt) | −5,7 % gegenüber Vorjahreszeitraum | 1. Halbjahr 2026 | Destatis, PM Nr. 299 vom 20.08.2026 |
| Umsatz Gastronomie, nominal | +2,2 % gegenüber Vorjahreszeitraum | 1. Halbjahr 2026 | Destatis, PM Nr. 299 vom 20.08.2026 |
| Umsatz Gastgewerbe gesamt, real / nominal | −5,2 % / +2,1 % gegenüber Vorjahreszeitraum | 1. Halbjahr 2026 | Destatis, PM Nr. 299 vom 20.08.2026 |
| Umsatz Gastronomie, real / nominal | −5,1 % / +2,6 % gegenüber Juni 2025 | Juni 2026 | Destatis, PM Nr. 299 vom 20.08.2026 |
| Umsatz Gastgewerbe, real / nominal gegenüber 2019 | −14,8 % / +11,6 % | Jahr 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Umsatz Gastgewerbe, real / nominal gegenüber 2024 | −2,1 % / +1,4 % | Jahr 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Umsatz Gaststättengewerbe (Gastronomie), real / nominal gegenüber 2019 | −18,4 % / +9,8 % | Jahr 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Umsatz speisengeprägte Gastronomie, real gegenüber 2019 | −16,6 % | Jahr 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Umsatz getränkegeprägte Gastronomie, real gegenüber 2019 | −35,9 % | Jahr 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Verbraucherpreise für Gaststättendienstleistungen gegenüber Januar 2022 | +28,2 % | Januar 2026 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Arbeitskosten im Gastgewerbe gegenüber 4. Quartal 2019 | +39,6 % | 4. Quartal 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
Was das für den Betrieb bedeutet: Ein nominales Umsatzplus bei realem Minus heißt, dass weniger Gedecke zu höheren Preisen verkauft werden. Steigen Wareneinsatz und Personalkosten schneller als die Kartenpreise, sinkt der Deckungsbeitrag trotz wachsender Umsatzzahl. Entscheidend ist deshalb nicht die Umsatzsumme, sondern die monatliche Kontrolle der Wareneinsatzquote; die Rechenschritte stehen im Ratgeber Wareneinsatz berechnen.
Betriebe und Insolvenzen
Die Umsatzsteuerstatistik zählte für das Berichtsjahr 2023 202.110 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe, davon 150.218 im Gaststättengewerbe; gegenüber 2019 sind das 9,1 % weniger. Im Jahr 2025 wurden im Gastgewerbe 108 Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen registriert, mehr als in jedem anderen Wirtschaftsabschnitt außer Verkehr und Lagerei.
| Kennzahl | Wert | Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe | 202.110 (2019: 222.442; −9,1 %) | Berichtsjahr 2023 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| davon Gaststättengewerbe (Gastronomie) | 150.218 | Berichtsjahr 2023 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| davon Restaurants (mit und ohne Bedienung) | 65.919 | Berichtsjahr 2023 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| davon Imbissstuben | 35.728 | Berichtsjahr 2023 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| davon Kneipen und Schankwirtschaften | 21.815 | Berichtsjahr 2023 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| davon Cafés | 11.153 | Berichtsjahr 2023 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| davon Caterer und sonstige Verpflegungsdienstleistungen | 12.145 | Berichtsjahr 2023 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| davon Beherbergungsgewerbe | 39.747 | Berichtsjahr 2023 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Betriebsneugründungen im Gastgewerbe | 33.553 (+4,9 % gegenüber Vorjahreszeitraum) | Januar–November 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Vollständige Betriebsaufgaben im Gastgewerbe | 33.916 (+2,6 % gegenüber Vorjahreszeitraum) | Januar–November 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Beantragte Insolvenzverfahren im Gastgewerbe | 2.314 (+25,8 % gegenüber Vorjahreszeitraum; Gesamtwirtschaft: +11,0 %) | Januar–November 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Insolvenzhäufigkeit im Gastgewerbe | 108 je 10.000 Unternehmen (Verkehr und Lagerei: 133; Baugewerbe: 104; alle Wirtschaftsbereiche: 69) | Jahr 2025 | Destatis, PM Nr. 085 vom 13.03.2026 |
| Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, alle Branchen | 24.064 (+10,3 % gegenüber 2024) | Jahr 2025 | Destatis, PM Nr. 085 vom 13.03.2026 |
Die Umsatzsteuerstatistik erfasst Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen von mehr als 22.000 Euro im Jahr; Kleinstbetriebe unterhalb dieser Grenze sind nicht enthalten. Das Berichtsjahr 2023 ist der jüngste verfügbare Stand.
Was das für den Betrieb bedeutet: Neugründungen und Aufgaben halten sich in etwa die Waage, die Zahl der Unternehmen liegt aber weiter deutlich unter dem Niveau von 2019, und die Insolvenzzahlen steigen schneller als in der Gesamtwirtschaft. Für neue Betriebe heißt das: Die Finanzierung muss den realen Umsatzrückgang der Branche und die gestiegenen Arbeitskosten einpreisen. Welche Zuschüsse und Kredite in Frage kommen, steht im Ratgeber Gastronomie-Förderung.
Beschäftigung und Löhne
Im Gastgewerbe waren im November 2025 1.097.200 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 0,2 % mehr als im November 2019. Hinzu kommen 1.131.488 geringfügig Beschäftigte (Stichtag 30. Juni 2025). Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro; die Minijob-Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.
| Kennzahl | Wert | Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe | 1.097.200 (+0,2 % gegenüber November 2019) | November 2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe | 1.119.348, davon Gaststättengewerbe 634.651 | Stichtag 30.06.2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe | 1.131.488, davon Gaststättengewerbe 839.535 | Stichtag 30.06.2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Anteil Frauen / Anteil ausländische Staatsangehörigkeit (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe) | 50,5 % / 44,5 % | Stichtag 30.06.2025 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete offene Stellen im Gastgewerbe | 17.667 (−18,3 % gegenüber Vorjahr) | Januar 2026 | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in gastgewerblichen Berufen | 32.568 (−0,6 % gegenüber 2024; alle Ausbildungsberufe: −2,1 %) | 2025 (Stichtag 30.09.2025) | DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025 (Stand 24.02.2026) |
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € je Stunde | ab 01.01.2026 | BMAS, PM vom 29.10.2025 |
| Gesetzlicher Mindestlohn | 14,60 € je Stunde | ab 01.01.2027 | BMAS, PM vom 29.10.2025 |
| Minijob-Verdienstgrenze | 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) | 2026 | Minijob-Zentrale, 05.02.2026 |
Was das für den Betrieb bedeutet: Bei 13,90 Euro Mindestlohn entspricht die Minijob-Grenze von 603 Euro nach Angabe der Minijob-Zentrale etwa 43 Arbeitsstunden im Monat. Da die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, müssen Stundenkontingente geringfügig Beschäftigter zum 1. Januar 2027 erneut angepasst werden. Vertragsmuster und Aufzeichnungspflichten stehen im Ratgeber Arbeitsvertrag Minijob Gastronomie; ob die Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz tragbar sind, zeigt der Personalkostenquote-Rechner.
Steuern und Abgaben
Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, und zwar ohne zeitliche Befristung. Die Abgabe von Getränken ist ausgenommen und bleibt beim Regelsteuersatz von 19 %. Trinkgelder, die Gäste dem Personal freiwillig zahlen, sind nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei.
| Kennzahl | Wert | Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
| Umsatzsteuer auf Speisen (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen) | 7 % (ermäßigter Steuersatz), unbefristet | seit 01.01.2026 | BMF-Schreiben vom 22.12.2025 |
| Umsatzsteuer auf Getränke | 19 % (Regelsteuersatz; von der Ermäßigung ausgenommen) | seit 01.01.2026 unverändert | § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG |
| Pauschaler Getränkeanteil bei Kombiangeboten aus Speisen und Getränken (z. B. Buffet, All-inclusive) | 30 % des Pauschalpreises werden als Getränkeanteil nicht beanstandet | ab 01.01.2026 | BMF-Schreiben vom 22.12.2025 |
| Übergangsregelung Silvesternacht | Umsätze in der Nacht vom 31.12.2025 zum 01.01.2026 durften noch mit 19 % abgerechnet werden (Nichtbeanstandung) | Jahreswechsel 2025/2026 | BMF-Schreiben vom 22.12.2025 |
| Gesetzgebungsverfahren Steueränderungsgesetz 2025 | Beschluss Bundestag 04.12.2025, Zustimmung Bundesrat 19.12.2025 | 2025 | Bundesregierung, 01.01.2026 |
| Trinkgelder an Arbeitnehmer | steuerfrei, wenn sie freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum geschuldeten Betrag gezahlt werden; das Gesetz nennt keine Betragsgrenze | geltende Fassung | § 3 Nr. 51 EStG |
Was das für den Betrieb bedeutet: Kassensysteme müssen Speisen und Getränke mit unterschiedlichen Steuersätzen erfassen; bei Kombiangeboten ist das Gesamtentgelt aufzuteilen, wofür das BMF-Schreiben einen pauschalen Getränkeanteil von 30 % zulässt. Für die Buchführung folgen daraus getrennte Erlöskonten, korrekte Belege und eine dokumentierte Kassenprogrammierung. Die Anforderungen an Kasse und Belege stehen im Ratgeber Kassenführung nach GoBD.
Kontrollen und Hygiene (Beispiel Berlin)
Die Lebensmittelüberwachung ist Ländersache; als Beispiel eines Bundeslands stehen hier die Zahlen aus dem Berliner Jahresbericht 2024 zur Lebensmittelsicherheit in Betrieben. Danach erfolgten bei 62.105 registrierten Lebensmittelbetrieben 27.029 amtliche Kontrollen; rund 58 % der registrierten Betriebe sind Gastronomiebetriebe. Die Werte gelten nur für Berlin, andere Länder berichten eigenständig.
| Kennzahl | Wert | Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
| Registrierte Lebensmittelbetriebe in Berlin | 62.105 | 2024 | SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024 |
| Anteil der Gastronomiebetriebe an den registrierten Betrieben | rund 58 % (Einzelhandel: rund 31 %) | 2024 | SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024 |
| Amtliche Kontrollen bei registrierten Betrieben | 27.029 | 2024 | SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024 |
| Amtlich kontrollierte Betriebe | 15.664, davon 4.530 mit festgestellten Verstößen | 2024 | SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024 |
| Festgestellte Verstöße bei amtlichen Kontrollen | 13.309 | 2024 | SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024 |
| Kontrollfrequenz der Routinekontrollen | risikoorientiert, zwischen mindestens wöchentlich und dreijährlich je nach Risikoeinstufung des Betriebs | Stand Jahresbericht 2024 | SenJustV Berlin, Jahresbericht 2024 |
Die Art der Verstöße (Hygiene, Eigenkontrollen, Kennzeichnung) wird in den EU-Jahresberichten nicht erfasst. Weil die Kontrollen risikoorientiert geplant werden, lässt die Statistik nach Angabe der Senatsverwaltung keinen Rückschluss auf die Gesamtsituation am Markt zu.
Was das für den Betrieb bedeutet: Rechnerisch entfallen in Berlin 27.029 Kontrollen auf 62.105 registrierte Betriebe, also weniger als eine Kontrolle je Betrieb und Jahr (eigene Berechnung aus den genannten Werten). Betriebe mit hoher Risikoeinstufung und Betriebe mit Beanstandungen werden häufiger kontrolliert. Ein vollständig dokumentiertes Eigenkontrollsystem ist deshalb die Grundlage jeder Kontrolle; wie es aufgebaut wird, steht im Ratgeber HACCP-Konzept erstellen.
Gäste und Ernährungstrends
Der Ernährungsreport 2025 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (forsa-Befragung von rund 1.000 Personen ab 14 Jahren, 22. Mai bis 11. Juni 2025) zeigt: 71 % der Befragten gehen mindestens einmal im Monat in ein Wirtshaus, eine Gaststätte oder ein Restaurant, 14 % mindestens einmal in der Woche. Beim Essen außer Haus ist für 99 % der Geschmack ausschlaggebend, für 69 % der Preis.
| Kennzahl | Wert | Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
| Besuch von Wirtshaus, Gaststätte oder Restaurant mindestens einmal im Monat | 71 % der Befragten | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Besuch von Wirtshaus, Gaststätte oder Restaurant mindestens einmal in der Woche | 14 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Lieferung fertiger Gerichte nach Hause mindestens einmal im Monat / einmal in der Woche | 38 % / 7 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Essen in der Kantine mindestens einmal im Monat / einmal in der Woche | 21 % / 15 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: Geschmack | 99 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: Preis | 69 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: Herkunft, Regionalität und Saisonalität | 60 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: flexible Portionsgrößen mit Preisanpassung | 58 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Ausschlaggebend beim Essen außer Haus: Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln | 40 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Ausschlaggebend bei Fleischgerichten außer Haus: Haltung des Tieres (Befragte, die nicht vegetarisch oder vegan leben) | 53 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Nutri-Score beim Einkauf schon einmal wahrgenommen | 90 % (2021: 44 %) | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Achten beim Lebensmitteleinkauf auf Preiswertigkeit | 59 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Achten beim Lebensmitteleinkauf auf regionale Herkunft | 77 % | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
| Täglicher Verzehr von Fleisch oder Wurst | 24 % (2015: 34 %) | Befragung Mai/Juni 2025 | BMLEH, Ernährungsreport 2025 |
Was das für den Betrieb bedeutet: Geschmack ist gesetzt, der Preis ist für mehr als zwei Drittel der Gäste entscheidend, und 58 % wünschen sich flexible Portionsgrößen mit Preisanpassung. Eine Speisekarte mit zwei Portionsgrößen oder einem kleineren Mittagsangebot trifft diese Nachfrage, muss aber pro Variante kalkuliert werden. Wie Portionsgrößen, Wareneinsatz und Preis zusammenpassen, steht im Ratgeber Speisekarten-Kalkulation.
Methodik und Aktualisierung
Stand der Daten: 7. September 2026. Aufgenommen werden ausschließlich Kennzahlen aus amtlicher Statistik (Statistisches Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung), von Bundesministerien (BMAS, BMF, BMLEH) und Landesbehörden sowie aus der Verbandsstatistik des DEHOGA Bundesverbands, sofern diese ihre Werte auf amtliche Daten stützt. Jede Zahl wird mit Bezugszeitraum, Abgrenzung (Gastgewerbe oder Gastronomie, real oder nominal) und Quelle genannt; Schätzungen, Umfragen kommerzieller Anbieter und eigene Hochrechnungen werden nicht aufgenommen. Eigene Berechnungen aus Quellwerten sind als solche gekennzeichnet. Die Seite wird jährlich sowie bei Vorliegen neuer Jahreszahlen des Statistischen Bundesamtes aktualisiert; das Datum der letzten Prüfung steht oben auf der Seite.
Zitiervorschlag: GastroDok-Redaktion (2026): Gastronomie in Zahlen 2026, https://gastrodok.de/gastronomie-in-zahlen, abgerufen am [Datum].
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2026?
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Er gilt branchenübergreifend, also auch für Küche, Service und Aushilfen in der Gastronomie. Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Anhebung am 29. Oktober 2025 mitgeteilt.
- Wie viele Gastronomiebetriebe gibt es in Deutschland?
- Die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für das Berichtsjahr 2023 202.110 umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Gastgewerbe aus, davon 150.218 im Gaststättengewerbe, darunter 65.919 Restaurants, 35.728 Imbissstuben, 21.815 Kneipen und 11.153 Cafés. Erfasst sind Unternehmen mit mehr als 22.000 Euro Jahresumsatz. Gegenüber 2019 ist die Zahl im Gastgewerbe um 9,1 % gesunken (Quelle: DEHOGA-Zahlenspiegel IV/2025).
- Wie hat sich der Gastronomie-Umsatz 2026 entwickelt?
- Nach dem Statistischen Bundesamt lag der Umsatz der Gastronomie im ersten Halbjahr 2026 preisbereinigt 5,7 % unter dem ersten Halbjahr 2025; nominal, also in laufenden Preisen, ergab sich ein Plus von 2,2 %. Im Juni 2026 betrug das reale Minus 5,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Das Gastgewerbe insgesamt verlor im ersten Halbjahr real 5,2 % (Pressemitteilung Nr. 299 vom 20. August 2026).
- Gilt für Speisen in der Gastronomie 7 % Umsatzsteuer?
- Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), unbefristet. Die Abgabe von Getränken ist ausgenommen und wird weiter mit 19 % besteuert. Bei Kombiangeboten wie Buffets darf laut BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 ein Getränkeanteil von 30 % des Pauschalpreises angesetzt werden.
- Wie oft wird ein Gastronomiebetrieb kontrolliert?
- Eine feste Frequenz gibt es nicht; die Behörden stufen jeden Betrieb in eine Risikokategorie ein, aus der sich Routinekontrollen zwischen mindestens wöchentlich und dreijährlich ergeben. In Berlin erfolgten 2024 bei 62.105 registrierten Lebensmittelbetrieben 27.029 amtliche Kontrollen, rechnerisch weniger als eine je Betrieb und Jahr (Jahresbericht 2024 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin).